Elektronische Patientenakte (ePA)

Liebe Eltern,

 

ab 01. Oktober ist die elektronische Patientenakte für alle Kassenärzte verpflichtend zu nutzen. Was das für Sie im einzelnen bedeutet, wissen Sie wahrscheinlich bereits, weil Ihre Krankenkassen Sie darüber schriftlich informiert haben. Wenn Sie nicht aktiv gegen die Erstellung einer ePA widersprochen haben, hat Ihre Krankenkasse bereits für Ihre Kinder eine ePA angelegt, die wir ab 01.10.2025 mit selbst erhobenen Befundenen befüllen müssen. Dabei geht es um "wichtige Befunde, die etwaige Weiterbehandler benötigen könnten". Diagnosen können von uns nicht in die ePA geladen werden. Und Bagatellbefunde wie Infekte, kleinere Unfälle etc. müssen nicht hochgeladen werden. Ebenso ist es nicht möglich bisher, U-Heft und Impfdokumentationen/Impfpässe hochzuladen. Es ist auch nicht vorgesehen, ältere Befunde nachträglich in die ePA hochzuladen.

 

Rein praktisch gibt es aus unserer Sicht aktuell nur einen relevanten Arbeitsschritt bei uns in der Praxis: Das Hochladen der von uns beauftragten Laborbefunde in die ePA Ihres Kindes. Die Labore können das bisher nicht selbst. Alle weiteren Fachärzte laden die Daten selbst in die ePA Ihres Kindes hoch.

 

Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gibt es eine eigene Infoseite bzgl der ePA.

 

Für Ihren speziellen Fall wenden Sie sich bitte direkt an Ihre eigene Krankenkasse mit Ihren Fragen.

Widerspruchsformblatt
Wenn Sie der Nutzung der ePA für Ihr Kind widersprechen möchten, können Sie angehängtes Formular nutzen.
Infoblatt zur ePA mit Widerspruchsoption
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