Mundschutz bei Kindern - gefährlich oder nicht?

Liebe Eltern,

Auch in Niedersachsen gilt ab sofort die Gesichtsmaskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen. Dies betrifft Kinder ab 6 Jahren.

 

Ein Besuch einer Arztpraxis fällt derzeit nicht unter die Mundschutzpflicht, wird aber vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte empfohlen.

 

Entgegen einiger kursierender WhatsApp und Facebook Nachrichten besteht für die Kinder ab 6 Jahren keine Gefahr für eine CO2-Problematik bei Nutzung eines Mundnasenschutzes. Dennoch gibt es einiges zu beachten.

 

Wir empfehlen Ihnen,  diesen praktischen Artikel aus dem Spiegel zu lesen.

 

Der Nutzen des Mundnasenschutzes ist kritisch zu sehen. Selbst der medienpräsente Prof. Drosten sieht den Nutzen eingeschränkt.

 

Der Ärztepräsident Montgomery nennt den Mundnasenschutz "lächerlich" und sieht den Mindestabstand von 1,5-2m als weitaus wichtiger und effektiver.

 

In unserer Praxis werden Ihnen die Mitarbeiter, die den Mindestabstand von 1,5m unterschreiten (bei Vorsorgevorbereitungen und/oder direkten Untersuchungen) zukünftig mit Mundschutz begegnen. Ich persönlich sehe die Wirksamkeit ebenfalls als eher fadenscheinig an, werde mich aber "des besseren Gefühls für die Umwelt" höflich anpassen.